Hier beantworten wir allgemeine Fragen zu allen relevanten Themen:
Welche Gebühren fallen an?
Kann ich die Immobilie vor der Auktion erwerben?
Erwerbe ich eine schuldenfreie Immobilie?
Warum ist das Mindestgebot so niedrig?
Wer ist unser Auftraggeber?
Wie verhält es sich mit rückständigen Wohngeldern oder rückständigen Grundsteuern etc. ?
Kann ich die Objekte von innen besichtigen?
Ist eine Zweitbesichtigung mit Handwerkern oder einem Gutachter möglich?
Wann erhalte ich ausführliche Objektunterlagen?
Anmeldung:
Spätestens am Tag der letzten freien Besichtigung (1 Woche vor der Auktion) muss das Anmeldeformular -auch unter Downloads- beim Auktionshaus furch persönliche Übergabe, per Post, mittels Fax, E-Mai oder WhatsApp vorliegen (Anmeldeschluss).
Danach erhalten Sie per E-Mail zeitnah den Kaufvertragsentwurf nebst allen Objektunterlagen rechtzeitig -möglichst 1 Woche vor der Auktion - nochmals übermittelt.
Was benötige ich für die Auktionsteilnahme?
Kann ich für eine GmbH bieten und somit für diese Gesellschaft erwerben?
Anmeldeschluss in diesem Fall 2 Wochen vor der Auktion.
Wozu benötige ich den Verrechnungsscheck bzw. bankbestätigten Scheck?
Was beinhaltet die Zuschlagsgebühr bzw. das Aufgeld?
Wann ist der Kaufpreis fällig?
Ist das Objekt versichert?
Muss ich eine Anzahlung auf den Kaufpreis leisten?
Wann bin ich Eigentümer?
Kann ich meinen eigenen Notar wie beim Makler wählen?
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne unter 02204 / 91 62 95 zur Verfügung .