ALLGEMEINE FRAGEN ZUM KAUF:

Hier beantworten wir allgemeine Fragen zu allen relevanten Themen:



Welche Gebühren fallen an?

  • Das Exposé, Objektunterlagen, Besichtigungen und auch die Auktionsteilnahme sind für Sie gebührenfrei.


Kann ich die Immobilie vor der Auktion erwerben?

  • Nein. Vertraglich ist dies ausgeschlossen.


Erwerbe ich eine schuldenfreie Immobilie?

  • Ja. Selbst bei überschuldeten Objekten wird in der Regel eine Lastenfreistellung erwirkt.


Warum ist das Mindestgebot so niedrig?

  • Bei Auktionshäusern liegt das Mindestgebot grundsätzlich erheblich unter dem Marktwert.

Wer ist unser Auftraggeber?

  • Immer der Eigentümer. Durch ihn erhalten wir die nötige Unterstützung von den Objektunterlagen bis zu seinem Auszug. 


Wie verhält es sich mit rückständigen Wohngeldern oder rückständigen Grundsteuern etc. ?

  • Diese werden meist aus dem Kaufpreis gezahlt oder sind gemäß gesonderter Mitteilung vom Käufer neben dem Kaufpreis zu zahlen.


Besichtigung


Kann ich die Objekte von innen besichtigen?

  • Alle Objekte können mit uns besichtigt werden. Bitte melden Sie sich hierzu telefonisch nach einer 1. Außenbesichtigung unter der Rufnummer: 02204 - 916295. Wir werden Ihnen schnellstmöglich einen Termin zur Besichtigung ermöglichen. Wir bieten ausschließlich Einzelbesichtigungen an.


Ist eine Zweitbesichtigung mit Handwerkern oder einem Gutachter möglich?

  • Kein Problem. Gerne ermöglichen wir hierzu -nach telefonischer Absprache- einen weiteren Termin.

Wann erhalte ich ausführliche Objektunterlagen?

  • Sie erhalten bei der gemeinsamen Besichtigung alle Unterlagen die Sie z.B. für die Finanzierung bei Ihrer Bank benötigen. Auf Anfrage übersenden wir Ihnen die Unterlagen auch gerne per Post oder im PDF-Format per E-Mail zu. Nutzen Sie hierzu bitte auch unser Kontaktformular.




VOR DER AUKTION


Anmeldung: 

Spätestens am Tag der letzten freien Besichtigung (1 Woche vor der Auktion) muss das Anmeldeformular -auch unter Downloads- beim Auktionshaus furch persönliche Übergabe, per Post, mittels Fax, E-Mai oder WhatsApp vorliegen (Anmeldeschluss). 

 

Danach erhalten Sie per E-Mail zeitnah den Kaufvertragsentwurf nebst allen Objektunterlagen rechtzeitig -möglichst 1 Woche vor der Auktion - nochmals übermittelt. 

 

Was benötige ich für die Auktionsteilnahme?

  1. Einen gültigen Personalausweis, Lichtbildausweis oder Führerschein.
  2. Bei Erwerb auf eine Firma einen Handelsregisterauszug neuesten Datums.
  3. Die Zuschlagsgebühr muss am Auktionsabend in voller Höhe gezahlt werden mittels
  •  einem einfachen Verrechnungsscheck
  • einem bankbestätigten Scheck
  • Echtzeit-Überweisung am Auktionsabend 
  • komplette Barzahlung am Auktionsabend

     

 

Kann ich für eine GmbH bieten und somit für diese Gesellschaft erwerben?

  • ja, hier gilt jedoch die "Zweiwochenfrist", da die rechtzeitige Zustellung des Kaufvertragsentwurfs durch den Notar erforderlich ist.

Anmeldeschluss in diesem Fall 2 Wochen vor der Auktion.
 

Wozu benötige ich den Verrechnungsscheck bzw. bankbestätigten Scheck?

  • Die Schecks dienen ausschließlich der Zahlung der Zuschlagsgebühr (Aufgeld) welche auf den Kaufpreis -das Höchstgebot- berechnet wird. Der Scheck ist unmittelbar nach der Auktion vom Meistbietenden gegen Quittung auszustellen.

    In der Quittung bestätigen wir Ihnen, dass die Scheckeinlösung erst nach dem notariellen Kaufvertragsabschluss erfolgt.

    Die Echtzeit-Überweisung ist am Auktionsabend auch möglich. Alle Sparkassen sowie die Commerzbank bieten diese Möglichkeit Geld in Sekundenschnelle auf das Konto des Empfängers zu zahlen.

 

Was beinhaltet die Zuschlagsgebühr bzw. das Aufgeld?

 

  • Unser Haus arbeitet Deutschlandweit. Bedingt durch die Gebietsgröße und den unterschiedlichen Vertriebsaufwand -z.B. weite Fahrtstrecken etc.- variieren die Zuschlagsgebühren. In unserer Heimatstadt Köln (Nahbereich) beträgt die Zuschlagsgebühr in der Regel nur 4,75 % des Meistgebotes.

    Die Höhe der Zuschlagsgebühr kann jeder Interessent in sein Meistgebot einkalkulieren.

 

Wann ist der Kaufpreis fällig?

 

  • Bei leerstehenden und vermieteten Immobilien liegt das Zahlungsziel des gesamten Kaufpreises bei mindestens 8 Wochen ab notarieller Beurkundung.

    Wenn der Eigentümer noch im Objekt wohnt, überprüfen Sie ob der notariell vereinbarte Auszug erfolgt ist und überweisen erst dann den Kaufpreis gemäß der notariellen Vorgabe.


 

 


 

Ist das Objekt versichert?

  • Ja, denn die Gebäudeversicherung des Eigentümers haftet am Objekt und geht auf den Erwerber über. Diese kann erst vier Wochen nach der späteren Eigentumsumschreibung im Grundbuch vom Erwerber gekündigt werden. Für die ordnungsgemäße Versicherung des Gebäudes ist der Eigentümer bzw. Gebäudeverwalter zuständig.
     
    Sollte der Verkäufer die Versicherungsprämie einmal nicht zahlen, geht bei finanzierten Objekten die Gläubigerbank üblicherweise in Vorleistung.


Muss ich eine Anzahlung auf den Kaufpreis leisten?

  • Bei unseren Auktionen ist keine direkte Anzahlung zu leisten. Dies ist nur bei gerichtlichen Zwangsversteigerungen üblich.


Wann bin ich Eigentümer?

  • Sobald Ihre Kaufpreiszahlung in voller Höhe beim Eigentümer oder dessen Gläubigerbank eingegangen ist veranlasst der Notar die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt.

    Bereits ab dem Tag der Kaufpreiszahlung geht der Besitz, somit Nutzen und Lasten auf Sie über.

    Erst mit späterer Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt werden Sie als Eigentümer dort nachgetragen.  


Kann ich meinen eigenen Notar wie beim Makler wählen?

  • Nein, bedingt durch unser standardisiertes Verkaufsverfahren können wir nur unsere Stamm-Gebiets-Notare einsetzen.
  • -siehe Referenzen/Notare-

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne unter 02204 / 91 62 95  zur Verfügung .