ALLGEMEINE FRAGEN ZUM verKAUF:

Hier beantworten wir allgemeine Fragen zu allen relevanten Themen:


Das Auktionshaus für Immobilien bemüht sich stets, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen:

Wie lange dauert es, bis meine Immobilie veräußert ist?

  • Ab Vertragsunterzeichnung nur 30 Tage reine Vertriebszeit.


Meine Immobilie befindet sich in der Zwangsversteigerung / -verwaltung. Können Sie mir helfen?

  • Selbstverständlich, denn hier handelt es sich um eines unserer Spezialgebiete.
  • -siehe "Spezialgebiet"-

Mein Miteigentümer möchte nicht verkaufen, können Sie mir helfen?

  • Ohne die Unterschrift des Miteigentümers ist eine Auktion nicht möglich. Wir verhandeln jedoch gerne mit allen Beteiligten.

 

Verkaufen Sie auch Immobilien mit extremen Mängeln?
Mein Objekt hat starke Feuchtigkeitsschäden, ist ein Rohbau, das Dach ist undicht, hat extreme Setzrisse usw.. Ist das ein Problem für Sie?

  • Nein, keineswegs. Hier handelt es sich  um unser Tagesgeschäft.
  • -siehe „Spezialgebiet“-


Meine Immobilie liegt 600 km von Ihrer Zentrale entfernt. Können Sie mir helfen? Würden Sie den Auftrag auch auf diese Distanz annehmen ?

  • Ja, nach einem ersten Entfernungs-Quick-Check zur Wertigkeit Ihrer Immobilie.
  • -siehe Wertbestimmung „Verkaufen"-


Wer bestimmt den Wert meiner Immobilie?

  • Unser Gutachter führt eine kostenfreie und fachgerechte Wertbestimmung Ihrer Immobilie durch.
  • -siehe „Wertbestimmung“-   


Wann muss ich das Objekt räumen?

  • Den Auszugszeitpunkt legen wir gemeinsam fest. In der Regel zwischen 3 und 6 Monaten nach dem notariellen Verkauf. 

 

Kosten und Kaufpreisfälligkeit ?

Welche Kosten entstehen für mich? 

  • Außer den Löschungskosten für Ihre eigenen Grundschulden tragen Sie keinerlei Aufwand.
  • Die reinen Notarkosten der vertraglichen Abwicklung gehen zu Lasten des Käufers.


Welchen Service bieten Sie zum bestmöglichen Verkauf meiner Immobilie?

  • Einen außergewöhnlichen und kostenfreien Hochleistungsvertrieb. 
  • -siehe „Unser Service“-


Was ist mit meiner Einbauküche?

  • Küchen sind grundsätzlich nicht im Kaufpreis enthalten und können nach der Auktion gesondert veräußert werden.


Was ist mit meiner Gebäudeversicherung?

  • Die Gebäudeversicherung wird vom Käufer übernommen oder kann von ihm binnen 4 Wochen nach Eigentumsumschreibung gekündigt werden.



VOR DER AUKTION


Wer kümmert sich bei Überschuldung um die Lastenfreistellung bei der Bank?

  • Wir kümmern uns in Abstimmung mit dem Notar und allen Gläubigern um eine Lastenfreistellung.


 

Muss ich Gespräche mit meiner Bank, Behörden oder dem Hausverwalter führen?

  • Nein, wir übernehmen diese Aufgaben für Sie.


 

Welche Hausaufgaben sind von mir für den Verkauf zu erledigen?

  • Bitte regelmäßig den Rasen mähen, Unkraut entfernen, Fenster und Rahmen putzen sowie Gardinen bei Leerstand abhängen etc..
  • Im Winter sollte das Objekt beheizt sein.
  • Bitte speziell bei Auszug/Leerstand für ausreichende Beleuchtung in allen Räumen sorgen.

 

Wir können Ihnen hierfür auch entsprechende Dienstleister vermitteln. 


 

Welche Unterlagen werden für den Verkauf benötigt?

  • -siehe „Verkaufen“ bzw. Downloads-


 

Nehmen Sie eine Liquiditätsprüfungbei den Bietern vor?

Nicht nötig denn: 

  • Der Kunde klärt vor der Versteigerung sein persönliches Höchstgebot mit seinem Kreditinstitut.
  • Bei eigengenutzten Objekten erbringt der Käufer dem Verkäufer binnen
    4 Wochen eine Darlehenszusage.
  • Der Käufer unterwirft sich im Notarvertrag der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen.
  • Die Schlüsselübergabe erfolgt erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung.

Muss ich beim Auktionstermin anwesend sein?

  • Sie können – es gibt aber keine Pflicht.


Wann findet der Notartermin statt?

  •  In der Regel eine gute Stunde nach der Versteigerung.

 

Was benötige ich beim Notartermin?

  • Einen gültigen Personalausweis bzw. Lichtbildausweis.
  • Die Steueridentifikationsnummern (zu finden z.B. auf der Lohn- und Gehaltsbescheinigung).
  • Ggfs. die notarielle Verkaufsvollmacht.
  • Ihren Ehepartner, sofern Sie Alleineigentümer sind und über das wesentliche Vermögen verfügen. 

Kann ich mich beim Notartermin vertreten lassen?

  • Ja, Sie können sich durch die Erteilung  einer notariellen Verkaufsvollmacht an dem Abend vertreten lassen.

Erhalte ich einen Tätigkeitsbericht?

  • Sie erhalten während der Verkaufsphase mindestens 2 detaillierte Tätigkeitsberichte über unsere intensiven Verkaufsbemühungen.


NACH DER AUKTION


Muss ich ihnen evtl. Kosten erstatten wenn die Auktion ergebnislos verläuft?

  • Nein

Wann wir der Kaufpreis fällig?

  •  Sofern alle vertraglichen Voraussetzungen gegeben sind stellt der Notar den            Kaufpreis zur Zahlung fällig:
    - bei unbewohnten und vermieteten Objekten in der Regel binnen 6-8 Wochen      
       nach dem Notartermin
    - bei eigengenutzten Objekten immer erst nach dem Auszug

Wann übernimmt der Käufer die laufenden Kosten des Gebäudes bzw. der Wohnung?

  • Mit dem Tag der vollständigen Kaufpreiszahlung gehen Nutzen und Lasten auf den Erwerber über.

 Wann erfolgt der Eigentumswechsel?

  • Erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung.

Wann darf ich die Hausschlüssel übergeben?

  • Erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung.


Meine Immobilie ist vermietet, was muss ich beachten?

  • Der Käufer übernimmt das Mietverhältnis, denn Kauf bricht Miete nicht.

 

Wie sind Kautionen zu behandeln?

  • Mieter müssen der Übertragung der Kaution auf den Erwerber zustimmen.

 

Muss ich das Objekt reinigen?

  • Nein, es reicht eine besenreine Übergabe.

 

Können Restmöbel und Gegenstände im Haus verbleiben?

  • Nach gesonderter Absprache können restliche Möbel etc. auch im Haus verbleiben und werden vom Käufer übernommen bzw. auf dessen Kosten neben dem Kaufpreis entsorgt.


Wir bieten Ihnen ein kostenfreies und risikoloses Rundum-Sorglos-Paket für den schnellen Immobilienverkauf zum Bestpreis.


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne unter 02204 / 91 62 95  zur Verfügung .